Das "Recht auf Vergessenwerden"



  • Viel besser wäre der amerikanische Weg, dort darf jeder nach Lust und Laune jeden Tag seinen Namen ändern, und muss dazu nichtmal zum Amt.

    Damit mach ich aber den Bock zum Gärtner. Und das Opfer zum Täter.

    Was würde das für den Fall Bettina Wulff bedeuten? Sie klagte gegen Google weil die Suchvervollständigung bei der Eingabe von "Bettina Wulff" auf "Bettina Wulff Rotlichtmillieu" vervollständigen wollte. Müsste sie dann systematisch das Internet nach Diffamierungen über sich durchsuchen und jedesmal ihren Namen ändern, wenn sie jemand diffamiert? Und das nur weil sie jemand diffamierte?

    Uhh. 💡

    Wenn Namensänderungen einfach wären, ich pleite wäre, mich die Schufa als untauglich darstellt, könnte ich da nicht einfach hingehen, meinen Namen ändern s.d. die Schufa würde mich nicht mehr kennen würde und mir wieder Geld leihen, obwohl ich schon mit 100000€ in der Kreide stehe? Nein! Die Behörden müssten die Namensänderung mitbekommen, was aufgrund deiner Idee mit mehr Verwaltung verbunden wäre. Denn anstatt 1000 Namensänderungen im Jahr müsste man dann 1000 im Monat durchführen; abhängig von der Zahl der Diffamierungen im Netz. Und ich glaube das wird teuer... :p



  • Ich gebe mal unabhängig von den Vorrednern meinen Senf dazu:

    Bei jeder Methode, die dazu dient, sich zu schützen -sei es das Haus, der PC oder auch die eigene Würde-, gilt es, den Weg zum zu schützenden Gut möglichst
    schwierig zu gestalten.
    Wenn ich nicht möchte, dass jemand bei mir einbricht, schließe ich meine Haustür ab. Der Einbrecher kann das Schloss aufbrechen oder sucht sich bei der Suche nach einem Eintrittsweg eine andere Stelle, die schneller zu überwinden ist.

    Biete ich derjenigen Person, die teils gar falsche Informationen über mich, die diffamierend sein können, ermitteln möchte, eine Hürde auf dem Weg zum "Ziel", so muss sie diese Hürde überwinden. Hier beginnt die Abwägung zwischen Kosten und Nutzen, welche schon jetzt, wenn die gesuchte Information nicht bei großen Suchmaschinen auftaucht, ein paar Leute von weiteren diesbezüglichen Anstrengungen abhält.
    Wenn schon bei der Eingabe eines Namens diskriminierende Inhalte gezeigt werden, um den Fall von Bettina Wulf zu nennen, werden sie der Öffentlichkeit sogar ohne direktes Interesse an diesen Informationen präsentiert. Es bedarf also nicht mal eines Zieles, um bei der Onlinesuche auf Inhalte dieser Art zu treffen.

    Sollten die eigentlichen Quellen dieser Daten gelöscht werden, kann man auch sagen, dass es nicht viel bringt, weil man mit Internetzeitmaschinen längst gelöschte Webseiten hervorbringen kann. Es wird jedoch eine gewisse Motivationsenergie dafür benötigt, was die Menge an Menschen, die an die unangenehmen Inhalte gelangen, einschränkt.

    ... Aus diesem Grund erachte ich ein "Recht auf Vergessenwerden" sehr wohl als angemessen, weil es die Würde des Menschen in unserer Informationsgesellschaft schützt.



  • Ein Brite erklärt den Amis das europäische Urteil: https://www.youtube.com/watch?v=r-ERajkMXw0

    Dem ist nichts hinzuzufügen.


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