Geraet bei Kauf defekt - nach Auslauf der Gewaehrleistung Austausch?



  • Warum soll ich ein Geraet zurueckgeben, wenn ich nicht weiss, dass es kaputt ist? 🙄



  • Kellerautomat schrieb:

    Das Ding hatte bei Kauf bereits einen Defekt, naemlich dass sich die Bilder kurzzeitig am Bildschirm einbrennen.

    wusstest du nicht, ach so 🙄

    außerdem, versuch doch selbst mal zu überlegen: da kann ja jeder nach x jahren angeschi... kommen wenn ein gerät kap arsch geht und behaupten: ach jaaa, das war ja schon von anfang an so.
    LOL 🙄



  • du kannst eventuell versuchen auf kulanzbasis was rauszuschinden: ordentlich auf die tränendrüse drücken und schleimen, das ganze schriftlich. so hat ein bekannter von mir desöfteren schon glück gehabt und neue geräte trotz abgelaufener garantiezeit bekommen.



  • Kellerautomat schrieb:

    Haette ich von letzterem Problem frueher gewusst, dann haette ich das Geraet auch zurueckgegeben

    Hätte der Hund nicht geschissen ....

    Kellerautomat schrieb:

    Meine Frage daher: Muss mir das Geraet - unabhaengig von der Gewaehrleistung - *gratis* ersetzt werden?

    LOL! Kopf->Tisch!



  • Kellerautomat schrieb:

    Muss mir das Geraet - unabhaengig von der Gewaehrleistung - *gratis* ersetzt werden? Schliesslich waren beide Probleme bereits bei Kauf vorhanden.

    Wo ist die Grenze? Müssen sie Dir (oder Deinen Erben) in 2500 Jahren noch das Gerät ersetzen?

    Isses das da? http://www.macwelt.de/news/NVidia-Karten-Fehler-Apple-reagiert-auf-Probleme-beim-Macbook-Pro-3104133.html?redirect_seitennr=1



  • Ich bin kein Anwalt aber ich glaube das nennt sich Beweislastumkehr. Innerhalb der 2 Jahre muss der Händler das Gerät reparieren oder umtauschen. Danach musst DU nachweisen das der Defekt um den es sich jetzt handelt schon bestand zu dem Zeitpunkt als Du das Gerät erworben hast, UND das DU innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht feststellen konntest das dieser Defekt vorhanden war. Viel Spass damit :(.
    Wenn es bekannt geworden ist das es einen Fehler gab, kannst du dich vielleicht darauf berufen. Der Hersteller muss keinen Käufer informieren, kann er auch in der Regel nicht, wie auch. Wenn du dich registriert hast beim Kundendienst (wer macht das eigentlich?) hast du vielleicht sogar Chancen, ansonsten zum Händler gehen und mit dem mal reden. Rechtlich allerdings eher wenig Aussicht, meiner Meinung nach.



  • Fionna.freshman schrieb:

    Ich bin kein Anwalt aber ich glaube das nennt sich Beweislastumkehr. Innerhalb der 2 Jahre muss der Händler das Gerät reparieren oder umtauschen.

    Fast. Du hast zwei Jahre Gewährleistung. Allerdings wird nach 6 Monaten die Beweislast umgekehrt, das heißt schon nach 6 Monaten liegt die nachweispflicht, dass der mangel beim kauf bereits vorhanden war bei dir.

    Wenn dann aber schon zwei Jahre rum sind geht ziemlich sicher gar nichts mehr. Andererseits, wenn es den op jetzt zwei Jahre lang nicht gestört hat, dann passt ja auch alles, oder?



  • Nach 6 Monaten schon, alles klar. Spielt es aber dann eine Rolle ob der Schaden bereits bei Kauf oder erst später eingetreten ist? Ich meine innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung? Kaputt ist kaputt, ob vorher oder jetzt.



  • Jester schrieb:

    Fionna.freshman schrieb:

    Ich bin kein Anwalt aber ich glaube das nennt sich Beweislastumkehr. Innerhalb der 2 Jahre muss der Händler das Gerät reparieren oder umtauschen.

    Fast. Du hast zwei Jahre Gewährleistung. Allerdings wird nach 6 Monaten die Beweislast umgekehrt, das heißt schon nach 6 Monaten liegt die nachweispflicht, dass der mangel beim kauf bereits vorhanden war bei dir.

    Immer noch nicht ganz richtig: Die ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr, denn der Normalfall ist, dass derjenige, der einen Anspruch anmeldet, also hier der Kunde, diesen beweisen muss.



  • Das

    spassvogel schrieb:

    ist nicht dein ernst ne?
    sone 2-jaeaehrige garantie ist dazu da, um in anspruch genommen zu werden.
    wennze die verpennt hast biste selber schuld.

    und das:

    spassvogel schrieb:

    du kannst eventuell versuchen auf kulanzbasis was rauszuschinden: ordentlich auf die tränendrüse drücken und schleimen, das ganze schriftlich. so hat ein bekannter von mir desöfteren schon glück gehabt und neue geräte trotz abgelaufener garantiezeit bekommen.

    Garantie != Gewährleistung

    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, Hersteller != Händler.
    Diese Garantie kann geregelt sein wie der Hersteller es will, er darf dir sogar mehr Jahre darauf geben oder bestimmte Komponenten davon ausgrenzen oder dir einfach gar keine Garantie geben.

    Gewährleistung ist die Verpflichtung des Händlers die er dir gegenüber als Käufer hat.
    In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. wenn das Gerät kaputt ist, gehst du zum Händler und kannst auf Reparatur oder Geld zurück bestehen.
    Nachweisen musst du hier gar nichts, es genügt wenn das Gerät kaputt ist.

    Wenn die 6 Monate rum sind, dann musst du als Käufer beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufes stattgefunden hat.
    Dies kann innerhalb der nächsten 18 Monate geschehen.
    Die gesamte gesetzliche Gewährleistungszeit beträgt also 2 Jahre. Ist sie überschritten, dann hast du Pech gehabt, es sei denn du hast irgendso ne Garantie des Herstellers, die mehr als 2 Jahre geht und der Fehler vom Hersteller abgedeckt wird, dann kannst du dich an den Hersteller wenden, wenn es diese freiwillige Leistung gibt.

    Die gesetzliche Leistung ist aber die Gewährleistung und die gilt nur 2 Jahre.
    Und dann noch etwas wichtiges.
    Wenn du innerhalb der Gewährleistungszeit anstatt zum Händler zu gehen zum Hersteller gehst, und der das über dessen freiwllige Garantieleistungen macht,
    z.b. weil das schneller oder unproblematischer geht, dann wichtig, erlischt deine Gewährleistung, d.h. du kannst dann hinterher nicht mehr zum Händler.

    Deswegen geht man innerhalb der Gewährleistungszeit niemals zum Hersteller, sondern nur zum Händler. Auch dann, wenn der Händler 6 Wochen für die Reparatur benötigen würde und der Hersteller es auch in 3 Tagen ausgetauscht hätte.

    Den Hersteller nimmt man nur in Anspruch, wenn die Gewährleistungszeit abgelaufen ist und nicht früher.

    Manche Händler meinen Schlau zu sein und wiegeln ab und sagen dir, man solle sich an den Hersteller wenden.
    Pfeife auf dieses Geschwätz und lass dich nicht vom Händler abwimmeln, der Händler ist gesetzlich verpflichtet der Gewährleistung nachzukommen, er hat hier rechtlich keine Chance sich herauszureden, auch wenn es viele versuchen und sich die Kunden dann reinlegen lassen.
    Händler versuchen diese Masche eben gerade deswegen, weil sie wissen, dass, wenn das Ding vom Kunden zum Hersteller geschickt wurde, sie dann keine Verpflichtungen mehr dem Kunden gegenüber haben. D.h. die wissen, dass die Gewährleistung erlischt.
    Deswegen, gehe niemals innerhalb der Gewährleistungszeit zum Hersteller, sondern nur zum Händler.

    Bashar schrieb:

    Jester schrieb:

    Fionna.freshman schrieb:

    Ich bin kein Anwalt aber ich glaube das nennt sich Beweislastumkehr. Innerhalb der 2 Jahre muss der Händler das Gerät reparieren oder umtauschen.

    Fast. Du hast zwei Jahre Gewährleistung. Allerdings wird nach 6 Monaten die Beweislast umgekehrt, das heißt schon nach 6 Monaten liegt die nachweispflicht, dass der mangel beim kauf bereits vorhanden war bei dir.

    Immer noch nicht ganz richtig: Die ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr, denn der Normalfall ist, dass derjenige, der einen Anspruch anmeldet, also hier der Kunde, diesen beweisen muss.

    Genau so ist es.

    @Kellerautomat

    Du kommst nach 2 Jahren leider zu später. Die Gewährleistungszeit ist rum und der Händler schuldet dir gar nichts mehr.
    Dein Pech!

    ABER, du könntest jetzt prüfen, ob dir etwa der Hersteller eine freiwillige Garantie auf das Gerät gegeben hat und diese länger dauert als 2 Jahre, dann könntest du, sofern es noch innerhalb der Zeit liegt, an den Hersteller wenden.


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