Wirksamkeit einer Patentanmeldung während der Prüfungsantrag noch nicht bezahlt/gestellt wurde



  • Hallo!

    Ist eine Patentanmeldung ohne Prüfungsantrag innerhalb der 7 Jahren Frist, schon so greifend, dass die Erfinderbenennung dann trotzdem schon gültig ist und erst einmal kein anderer mehr die Erfindung als seine benennen kann? Und ist sie dann auch schon öffentlich?



  • Hallo,

    eine Patentanmeldung wird 18 Monate nach ihrer Einreichung vom Patentamt veröffentlicht. Auf der sogenannten Offenlegungsschrift werden auch die Erfinder genannt.

    Eine Patentanmeldung wird vom Patentamt dahingehend geprüft, ob die Patentierungserfordernisse im Wesentlichen Neuheit und erfinderische Tätigkeit) vorliegen. Ist dies der Fall, kommt es zur Patenterteilung. Üblicherweise dauert das Prüfungsverfahren ca. 2 Jahre. Somit wird die Patentschrift in der Regel nach der Offenlegungsschrift veröffentlicht.

    Das erteilte Patent gewährt vollen Schutz, insbesondere einen Anspruch auf Schadensersatz und auf Unterlassung. Eine Patentanmeldung, die in Form einer Offenlegungsschrift veröffentlicht wurde, gewährt einen geringeren Schutz, z.B. keinen Anspruch auf Unterlassung und nur einen Anspruch auf angemessene Entschädigung.

    Bei Fragen einfach melden (email: intellectual_property@web.de)

    Grüße



  • Und ein Geschäftsführer einer GmbH haftet sogar mit seinem Privatvermögen, wenn die GmbH in seinem Auftrag ein Patent bewusst verletzt hat.
    Also auch obwohl die GmbH normalerweise die Haftung beschränkt. Bei Vorsatz sieht's aber anders aus.


Anmelden zum Antworten