Eingabegerät zum digital Unterzeichnen



  • Bild is nix Wert schrieb:

    Eine schlechte Verliererin bist du auch noch.
    Und nur zur Info Gerichte halten sich an das BGB, Gesetze sind nämlich bindend und werden gerade in Gerichten herangezogen.
    Aber träum ruhig weiter in deiner Traumwelt.

    Wenn Du jetzt auch noch glaubst, dass Dich jemand ernst nimmt, dann tust Du mir echt Leid.

    Erst neulich hat ein deutsches Gericht, dass Urteil ausschließlich per E-Mail verschickt. Informiere Dich mal darüber, bevor Du mit deinen überarbeitungshinfälligen BGB rum flähnst!



  • Andrea! schrieb:

    Bild is nix Wert schrieb:

    Eine schlechte Verliererin bist du auch noch.
    Und nur zur Info Gerichte halten sich an das BGB, Gesetze sind nämlich bindend und werden gerade in Gerichten herangezogen.
    Aber träum ruhig weiter in deiner Traumwelt.

    Wenn Du jetzt auch noch glaubst, dass Dich jemand ernst nimmt, dann tust Du mir echt Leid.

    Erst neulich hat ein deutsches Gericht, dass Urteil ausschließlich per E-Mail verschickt. Informiere Dich mal darüber, bevor Du mit deinen überarbeitungshinfälligen BGB rum flähnst!

    Ein Gericht ist keine Privatperson.
    Und ein Anwalt agiert in seinem Job auch nicht als Privatperson.

    Vielleicht blätterst du am Besten noch einmal zurück und liest dir den Thread von ganz vorne vor.


  • Mod

    Andrea! schrieb:

    Wenn Du jetzt auch noch glaubst, dass Dich jemand ernst nimmt, dann tust Du mir echt Leid.

    Ignorier ihn einfach!

    Wenn noch Fragen zu dem Thema bestehen, stell sie und wir können um den Troll herum diskutieren und seine Beiträge gegebenenfalls löschen. Aber wenn du mit dem Troll diskutierst, dann gehen eventuelle Restfragen im Rauschen unter und auch die Moderation wird sich wenig um dein aussichtsloses Privatduell kümmern.



  • @Andrea!
    Ich kann mir gut vorstellen, daß Gerichte den Akt des Unterschreibens brauchen. Und wenn der getan wurde, isses eine gültige Unterschrift. Es geht dabei erstmal nicht um die Nachweisbarkeit. Also das bewußte Bestätigen der Willenserklärung durch eine Handling.
    So, und die kann viel mehr Gestalten haben als das Führen eines historischen Schreibwerkzeugs. Das kann auch eine explizite "Ich Unterschreibe"-SMS sein oder das Anklicken "Ich kaufe" unter dem Dialer. Oder natürlich das explizite Einfügen der damals fein gescannten Unterschrift. Insofern halte ich Dein Vorhaben für unsinnig. Zumal das Gericht später ja überhaupt nicht weiß, ob bei diesem einen Schreiben die Unterschrift eigens gemalt wurde oder ob sie nur eine Kopie aus einem anderen Dokument ist. Soll es auf Deine Beteuerungen hören, daß Du immer per Hand unterschreibst? Dann kanns auch auf Beteuerungen hören, daß Du Unterschriften nir in Dokumentvorlagen hast, sondern immer einzeln einfügst.
    Der einzige Vorteil, den ich wähne, ist daß das große Brimborium ein traditionell IT-fremdes Gericht in München erstmal blendet.



  • volkard schrieb:

    @Andrea!
    Ich kann mir gut vorstellen, daß Gerichte den Akt des Unterschreibens brauchen. Und wenn der getan wurde, isses eine gültige Unterschrift. Es geht dabei erstmal nicht um die Nachweisbarkeit. Also das bewußte Bestätigen der Willenserklärung durch eine Handling.
    So, und die kann viel mehr Gestalten haben als das Führen eines historischen Schreibwerkzeugs. Das kann auch eine explizite "Ich Unterschreibe"-SMS sein oder das Anklicken "Ich kaufe" unter dem Dialer. Oder natürlich das explizite Einfügen der damals fein gescannten Unterschrift. Insofern halte ich Dein Vorhaben für unsinnig. Zumal das Gericht später ja überhaupt nicht weiß, ob bei diesem einen Schreiben die Unterschrift eigens gemalt wurde oder ob sie nur eine Kopie aus einem anderen Dokument ist. Soll es auf Deine Beteuerungen hören, daß Du immer per Hand unterschreibst? Dann kanns auch auf Beteuerungen hören, daß Du Unterschriften nir in Dokumentvorlagen hast, sondern immer einzeln einfügst.
    Der einzige Vorteil, den ich wähne, ist daß das große Brimborium ein traditionell IT-fremdes Gericht in München erstmal blendet.

    Sag ich doch, aber Master Troll SeppJ scheint das ja nicht zu interessieren.



  • Bild is nix Wert schrieb:

    Damit hat sich die Sache für die Privatperson erledigt und die Firma bleibt im Worst Case Fall auf ihren Kosten sitzen.

    Eben. Wenn ich die Privatperson bin, entstehen mir somit keine Nachteile und wenn mein Provider die Unterschrift akzeptiert, habe ich kein Problem damit.

    Liest du eigentlich die Posts, die du als Unterstützung verwendest auch?

    volkard schrieb:

    Also das bewußte Bestätigen der Willenserklärung durch eine Handling.
    So, und die kann viel mehr Gestalten haben als das Führen eines historischen Schreibwerkzeugs. Das kann auch eine explizite "Ich Unterschreibe"-SMS sein oder das Anklicken "Ich kaufe" unter dem Dialer. Oder natürlich das explizite Einfügen der damals fein gescannten Unterschrift.

    volkard ist ebenfalls nicht deiner Ansicht. Ich glaube dir nicht, dass du so merkbefreit bist und gehe ebenfalls von Getrolle aus. Ich mache hier zu, wenn der OP noch Fragen hat, kann er sie ja jederzeit stellen.


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