Aktion: SPD will selbständige Experten in Unternehmen verbieten.
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Hallo Communitonen!
Ein dringender Aufruf für alle Freiberufler und Selbstständigen hier:
Im Koalitionsvertrag von 2013 haben CDU/CSU und SPD die Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen im Niedriglohnsektor vereinbart. Der aktuelle Gesetzesvorschlag von Arbeitsministerin Nahles umfasst nun überraschend auch Regulierungen zum Dienstvertrag, welcher meist die Basis selbstständiger Expertenarbeit ist. Hochqualifizierte selbstständige Wissensarbeiter und Experten, die z.B. wie Sie als freie Unternehmensberater im Finance Umfeld oder in der IT tätig sind und mit ihrer Expertise den deutschen Unternehmen projektbezogen zur Seite stehen, sind plötzlich von einer massiven Einschränkung bedroht und laufen Gefahr zum Kollateralschaden aktueller Regulierungstendenzen zu werden.
Um auf diesen möglichen Schaden für den Wirtschaftsstandort Deutschland – den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu verursachen droht – aufmerksam zu machen, haben die acht führenden Personaldienstleister die „Allianz für selbstständige Wissensarbeit - ADESW“ ( www.adesw.de) gegründet, und treten in dieser wichtigen Sache geschlossen an Entscheider aus Politik und Wirtschaft heran. In der ADESW engagieren sich als assoziierte Partner auch die Freelancerverbände DBITS ( www.dbits.it ) und VGSD ( www.vgsd.de ) sowie wichtige führende Industrieverbände.
Heute fiel der Startschuss für eine großangelegte Kampagne zum Schutz freiberuflicher Experten-Arbeit in Deutschland und gegen den aktuellen Entwurf des BMAS. Sie soll die Gefahr einer rückwärtsgewandten arbeitsmarktpolitischen Regulierung für hochqualifizierte selbständige Wissensarbeiter - welche nicht schutzbedürftig sind - aufzeigen. Die Kampagne läuft über mehrere Wochen und nutzt verschiedene Kanäle von Xing über Zeitungsanzeigen bis Plakataktionen. Zentrale Anlaufstelle ist die Kampagnenwebseite www.experten-arbeit-retten.de
Was können Sie tun, wenn Sie das unterstützen möchten?
1.) Nutzen Sie als direkt Betroffener die Möglichkeit auf www.experten-arbeit-retten.de einen personalisierten Aufruf an Ihren Wahlkreisabgeordneten im Bundestag zu versenden. Ganz einfach per Klick – Dauer: 2 Minuten! Ihre Stimme ist extrem wichtig und signalisiert den Politikern wie viele Freelancer und Selbstständige das schmerzlich treffen könnte.
2.) Für den 24. Februar von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr ist eine Proteststunde unter dem Namen „Experten-Stillstand“ geplant, an welcher Sie sich ganz einfach aktiv beteiligen können. Nähere Informationen dazu finden Sie in den kommenden Tagen auf www.experten-arbeit-retten.de
3.) Teilen Sie die Kampagneninhalte mit befreundeten oder bekannten Selbstständigen. Gerne durch Weiterleitung dieser E-Mail oder durch Postings in den Sozialen Medien. Wir haben hierfür den Hashtag #ExpertenArbeitRetten ins Leben gerufen.
Es geht um Ihre Zukunft und Ihren Status als selbstständiger Unternehmer bzw. Freelancer. Werden Sie jetzt aktiv und erheben Sie mit uns Ihre Stimme, denn wir setzen uns gemeinsam mit Ihnen für ein zukunftsfähiges und rechtssicheres Erwerbsmodell der solo-selbstständigen Wissensarbeiter und IT-Unternehmer ein.
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Nö, der Gesetzesvorschlag scheint ganz gut.
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Wo finde ich den aktuellen Gesetzesvorschlag?
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Der echte Tim schrieb:
Wo finde ich den aktuellen Gesetzesvorschlag?
Deteils in der Groko-Verhandlung.
volkard schrieb:
Nö, der Gesetzesvorschlag scheint ganz gut.
Für Dich?
Edit P84:
Ausführungen auf Wunsch volkard's gelöscht!Hinweis: Deshalb war es auch nicht klever gewesen, deine Abschlusszeugnisse hier zu posten. Auf dein Outting in anderen Threads habe ich auch keinen Einfluß. Frage mal die Mods, ob sie Deine Akte säubern.
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Irgendwie arbeitet inzwischen jeder zweite Handwerker als Werkvertragsler zu lächerlichen Bedingungen. Ich dachte, Du wärst links. Ja, Ausländerfreund sein aber Feind der einheimischen Unterklasse.
Keine der Vorschläge aus Deinen Links kann Mißbrauch auch nur annähernd verhindern.
Am ehestens vielleicht die Stundenlohnuntergrenze, aber wie unausgegoren dieser Mist ist sieht man an einfachsten Überlegungen. Man wird sich mit dem Sklaven freiwillig einigen, daß er den fünnfachen Mindeslohn bekommt, und er freiwillig sechsmal so viele Stunden schrubbt. Fertig, ausgehebelt ist Euer Vorschlag.@Mods: Bitte diese Spekulationen über meinen Lebenslauf sowie diese Zeile hier löschen.
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Ich bin links-liberal. Und auch mehr liberal als links. Manchmal auch libertär.
</ot>
Erster Punktsieg:
https://experten-arbeit-retten.de/erster-erfolg-nahles-lenkt-ein/
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Ist ja cool! Ich habe wirklich eine Antwort erhalten von:
Dr. Rolf Mützenich, MdB
Stellv. Vorsitzender der SPD-BundestagsfraktionIhrem Anliegen wurde Rechnung getragen.
Die neue praktikable Lösung orientiert sich an den Vorschlägen von Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern. Hierzu geben wir Folgendes zu Bedenken:
Seit einigen Jahren benutzen Arbeitgeber verstärkt Leiharbeit und Werkverträge dazu, Belegschaften zu spalten und Lohndumping zu betreiben. Dadurch sind Beschäftigte zweiter und dritter Klasse entstanden. Sie verfügen über weniger Lohn, haben schlechtere Arbeitsbedingungen und weniger Rechte.
Der Referentenentwurf sieht zur Missbrauchsbekämpfung die Einfügung eines neuen § 611a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Dienstvertrag vor. Eine gesetzliche Fixierung der Abgrenzung zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz, ist im BGB erforderlich, um das Arbeitsverhältnis zu definieren und damit den Arbeitsvertrag vom Werkvertrag abgrenzen zu können. Die sinnvolle Arbeitsteilung dieser beiden Instrumente wird dadurch nicht eingeschränkt, da die Gesamtabwägung aller Umstände maßgeblich bleibt. Betrug wird aber in Zukunft deutlich erschwert.
Für ehrliche Arbeitgeber wird mit den Regelungen des aktuellen Referentenentwurfes mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit geschaffen. Im Referentenentwurf wird gesetzlich definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist. Die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien werden zur Verbesserung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit festgeschrieben.
Für die Feststellung eines Arbeitsvertrages kommt es auf die getroffenen Vereinbarungen, also auf den Vertrag, und auf dessen praktische Durchführung an. Widersprechen sich der Vertrag und seine tatsächliche Durchführung, ist die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Einordnung als Arbeitsvertrag maßgebend.
Mit den Regelungen des Referentenentwurfes bekommen die Betroffenen und Prüfbehörden einen klaren Orientierungsrahmen. Sie dienen damit der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei der Anwendung des geltenden Rechts.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt diskutieren wir über einen Referentenentwurf, der noch nicht vom Kabinett beschlossen und damit dem Deutschen Bundestag noch nicht übermittelt wurde. Die Union stellt sich gegen die klaren Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und blockiert die eigentlich verabredete Ressortabstimmung zu dem Gesetz. Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf war bereits ein Kompromiss im Sinne der ganzen Sache. Erst nach Einbringung ins Parlament wird im Rahmen einer öffentlichen Anhörung dieser Referentenentwurf mit Expertinnen und Experten diskutiert und dann abschließend im deutschen Bundestag beraten und verabschiedet.
Weiters gehört natürlich nicht im Internet veröffentlicht.