Folter/Todesstrafe ja/nein



  • Muss es denn wirklich direkt die Todesstrafe sein?
    Meines Erachtens ist die Forderung nach einen solchen aktuell absurd. Man würde von Therapieren auf die "absolute Bestrafung" springen, ohne etwas dazwischen zu haben.
    Reicht es nicht aus, dass vorhandene Strafmaß endlich wieder auszuschöpfen und sich von der "Kuscheljustiz" zu entfernen?
    Sollte man nicht wieder Strafen verhängen oder gesetzlich ermöglichen, die auch wirklich Strafen sind?
    Ich habe das Gefühl, dass nach dem "Arbeit macht Frei" und "Jedem das seine" Irrweg, die Deutschen Angst vor Bestrafung von Tätern haben.

    Ohne mich auf dem Gebiet wirklich auszukennen, kann ich mir schon vorstellen, dass Therapien und Resozialisierungmaßnahmen sehr wichtig sind. Fort- und Ausbildung m.E. auch.
    Aber warum gibt es keine Prangerstrafe mehr? Zwangsarbeit auf Feldern oder Steinbrüchen? Gerade ein Intensivstraftäter sollte doch merken, dass es nicht nur Zuckerbrot, sondern auch die Peitsche gibt und das man der Gesellschaft eben nicht auf der Nase herumtanzen kann.



  • abbes schrieb:

    warum gibt es keine Prangerstrafe mehr? Zwangsarbeit auf Feldern oder Steinbrüchen? Gerade ein Intensivstraftäter sollte doch merken, dass es nicht nur Zuckerbrot, sondern auch die Peitsche gibt und dass man der Gesellschaft eben nicht auf der Nase herumtanzen kann.

    Pranger und Straflager? Das Vertrauen in die deutsche Justiz ist noch relativ hoch. Noch spricht man nicht von "Lügenjustiz". Urteile werden allerdings nur noch formal "im Name des Volkes" ausgesprochen. Dieses würde härter agieren. In manchen Fällen aber auch milder, eben emotionaler.



  • Erhard Henkes schrieb:

    Pranger und Straflager? Das Vertrauen in die deutsche Justiz ist noch relativ hoch. Noch spricht man nicht von "Lügenjustiz".

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    Und wie kommst du darauf, dass das Vertrauen in die Justiz hoch sei?

    Wie kannst du bei so etwas davon sprechen?
    http://www.zeit.de/hamburg/2016-10/hamburg-vergewaltigung-prozess

    Oder erinnerst du dich an den Fall Mollath?
    http://www.zeit.de/2014/53/justiz-gustl-mollath-gerhard-strate

    Unsere Justiz ist zu einem Armutszeugnis verkommen.



  • https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153813/umfrage/allgemeines-vertrauen-in-die-justiz-und-das-rechtssystem/
    Das Vertrauen ist in 2016 gestiegen.

    Das Vertrauen in das Parlament und die Regierung ist geringer. Justiz und Polizei stehen weiter vorne in Ranglisten.



  • Erhard Henkes schrieb:

    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153813/umfrage/allgemeines-vertrauen-in-die-justiz-und-das-rechtssystem/
    Das Vertrauen ist in 2016 gestiegen.

    Das Vertrauen in das Parlament und die Regierung ist geringer. Justiz und Polizei stehen weiter vorne in Ranglisten.

    Allerdings:
    http://www.experten.de/2016/05/13/deutsche-vertrauen-rechtssystem/

    Doch wie sieht es eigentlich mit der „praktischen Erfahrung“ der Bürger in Prozessen aus? Ob als Zeuge, Kläger oder Beklagter: 71 Prozent der Deutschen sind nie in einer dieser Rollen vor Gericht aufgetreten. Immerhin rund jeder Fünfte (19 Prozent) war jedoch bereits einmal an einem Gerichtsprozess beteiligt – und jeder Zehnte hatte sogar schon mehrmals dieses zweifelhafte Vergnügen. Es stellt sich die Frage, ob diejenigen, die Vertrauen ins Rechtssystem haben, dieselben sind, die noch nie vor Gericht waren

    Außerdem, wie kann es sein, dass 69% Vertrauen in die Gerichte haben, aber 47% mit den Urteilen unzufrieden sind?
    Und "außerdem sind 58 Prozent der Meinung, dass in der deutschen Rechtsprechung Strafmaß und Urteil stark vom zuständigen Gericht abhängen".

    Ich würde behaupten, die 69& muss man ernsthaft anzweifeln.



  • @abbes: ja, das passt nicht besonders gut. Wahrscheinlich fifty-fifty wie so oft.



  • abbes schrieb:

    Erhard Henkes schrieb:

    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153813/umfrage/allgemeines-vertrauen-in-die-justiz-und-das-rechtssystem/
    Das Vertrauen ist in 2016 gestiegen.

    Das Vertrauen in das Parlament und die Regierung ist geringer. Justiz und Polizei stehen weiter vorne in Ranglisten.

    Allerdings:
    http://www.experten.de/2016/05/13/deutsche-vertrauen-rechtssystem/

    Doch wie sieht es eigentlich mit der „praktischen Erfahrung“ der Bürger in Prozessen aus? Ob als Zeuge, Kläger oder Beklagter: 71 Prozent der Deutschen sind nie in einer dieser Rollen vor Gericht aufgetreten. Immerhin rund jeder Fünfte (19 Prozent) war jedoch bereits einmal an einem Gerichtsprozess beteiligt – und jeder Zehnte hatte sogar schon mehrmals dieses zweifelhafte Vergnügen. Es stellt sich die Frage, ob diejenigen, die Vertrauen ins Rechtssystem haben, dieselben sind, die noch nie vor Gericht waren

    Außerdem, wie kann es sein, dass 69% Vertrauen in die Gerichte haben, aber 47% mit den Urteilen unzufrieden sind?
    Und "außerdem sind 58 Prozent der Meinung, dass in der deutschen Rechtsprechung Strafmaß und Urteil stark vom zuständigen Gericht abhängen".

    Ich würde behaupten, die 69& muss man ernsthaft anzweifeln.

    Das ist überhaupt kein Widerspruch.

    Man kann glauben dass sie Urteile ehrlich auf bestehenden Gesetzen beruhen und daher an die Gerechtigkeit der Justiz glauben.

    Im selben Moment kann man mit den zu Grunde liegenden Gesetzen nicht einverstanden sein.

    Der Fliegende Gerichtsstand kann als Problem wahrgenommen werden, aber nur wenige Urteile werden hiermit gefällt. (Aber besonders viele über Internetfragen)



  • Andreas XXL schrieb:

    abbes schrieb:

    Außerdem, wie kann es sein, dass 69% Vertrauen in die Gerichte haben, aber 47% mit den Urteilen unzufrieden sind?
    Und "außerdem sind 58 Prozent der Meinung, dass in der deutschen Rechtsprechung Strafmaß und Urteil stark vom zuständigen Gericht abhängen".

    Ich würde behaupten, die 69& muss man ernsthaft anzweifeln.

    Das ist überhaupt kein Widerspruch.

    Man kann glauben dass sie Urteile ehrlich auf bestehenden Gesetzen beruhen und daher an die Gerechtigkeit der Justiz glauben.

    Im selben Moment kann man mit den zu Grunde liegenden Gesetzen nicht einverstanden sein.

    Schau, wenn 58% der Meinung sind, dass ein Gerichtsurteil nicht Objektiv ist, wie können dann 69% Vertraunen in die Gerichte haben?
    M.E. sind das zwei Positionen, die sich ausschließen.



  • Nein, sie schließen sich nicht aus. Erstmal fehlt in der Frage nach der Objektivität das Wörtchen "zu". Wenn man meint, dass das gut so ist, dass da Subjektivität drin steckt, dann schließt das nicht aus, dass man den Gerichten vertraut. Zweitens würde es sich auch mit dem Wort "zu" nicht ausschließen; kann man doch insgesamt Vertrauen in die Gerichte haben, selbst wenn diese zu subjektiv entscheiden. Das mit dem Vertrauen ist doch ein viel weiteres Feld als die Frage nach den Kriterien der Urteilsfindung.



  • Keine Ahnung welche Frage du meinst, aber da fehlt bestimmt kein Wort. Ebenso spielt das persönliches Gerechtigkeitsempfinden keine Rolle.

    Sobald die Objektivität der Gerichte nicht mehr gegeben ist, ist es auch nicht mehr gewährleistet, dass vor dem Gesetz alle gleich sind.
    Wie kann man da von Vertrauen sprechen?



  • Keine Ahnung welche Frage du meinst, aber da fehlt bestimmt kein Wort.

    Wenn die Aussage des Artikels "außerdem sind 58 Prozent der Meinung, dass in der deutschen Rechtsprechung Strafmaß und Urteil stark vom zuständigen Gericht abhängen" mit der den Interviewten gestellten Frage zusammenpasst, dann sind die 58% nicht unbedingt der Meinung, dass in der deutschen Rechtsprechung Strafmaß und Urteil zu stark vom zuständigen Gericht abhängen.

    Sobald die Objektivität der Gerichte nicht mehr gegeben ist, ist es auch nicht mehr gewährleistet, dass vor dem Gesetz alle gleich sind.
    Wie kann man da von Vertrauen sprechen?

    Du kannst vielleicht den Gerichten unter der Voraussetzung nicht vertrauen. Aber wieviele Leute laufen draußen rum, die offen Rechtssprechung (oder gleich Lynchjustiz oder Selbstjustiz) nach (natürlich ihrer eigenen) Sympathie befürworten?



  • Hi,

    solange es ganz legal ist, in einem Krieg in den sich Deutschland irgendwo mit reingehängt hat (z.B. Deutschland am Hindu-Kusch verteidigen) auf einen Soldaten zu schießen, der über das Schalchtfeld auf einen zugerannt kommt, und dessen einzige "Schuld" darin besteht, dass sein Offizier von ihm verlangt zu laufen weil er ihn sonst selbst erschießt, solange das legal ist, muss es auch legal sein, auf einen Verbrecher zu schießen, der mit größtrmöglicher Sicherheit als Täter und Mörder ermittelt wurde und wirklich echte Verbrechen begangen hat!

    Wer selbst nicht aktiv gegen Deutschlands Kriegsbeteiligung an Stellen auf der Welt, wo Deutschland überhaupt nichts verloren hat vorgegangen ist, der soll aufhören rumzuheulen, das die Todesstrafe ungerecht und grausam wäre.

    Ungerecht und Grausam ist es, sich in anderen Ländern als Weltgendarm aufzuspielen und dort als Fremder Menschen zu erschießen die dort leben und denen wir gegenüber gar keine Rechte haben!

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    solange es ganz legal ist

    Ist es aber nicht.



  • Hi Floorball,

    floorball schrieb:

    muemmel schrieb:

    solange es ganz legal ist

    Ist es aber nicht.

    Ich möchte mal sehen was ein Soldat zu hören bekommt, wenn er es bei der Abwehr von z.B. einem Sturmangriff ablehnt auf den Gegner zu schießen. Der einzige Unterschied zu früher dürfte sein, dass man ihn nicht mehr gleich am nächsten Baum aufhängt.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Ich möchte mal sehen was ein Soldat zu hören bekommt, wenn er es bei der Abwehr von z.B. einem Sturmangriff ablehnt auf den Gegner zu schießen. Der einzige Unterschied zu früher dürfte sein, dass man ihn nicht mehr gleich am nächsten Baum aufhängt.

    Glücklicherweise muss man da nicht spekulieren: (In etwa der Straftatbestand der Fahnenflucht, oder?)
    2009:
    34 Fälle insgesamt, in 16 Fällen wurde dabei die Freiheitstrafe verhängt. Laut Wikipedia bis zu fünf Jahre möglich.
    https://fragdenstaat.de/files/foi/16079/2014-03-24_-_bmvg_strattaten_von_soldaten_anhang.pdf

    Ich weis nicht wie du auf die Idee kommst, in so einem Fall könnte sowas wie ein Rechtsfreier Raum herrschen.

    EDIT: Eigentlich auch vollkommen egal, dein Kernargument war "solange es legal ist" und wie mans dreht und wended, es ist nicht legal



  • Mr X schrieb:

    ... dann sind die 58% nicht unbedingt der Meinung, dass in der deutschen Rechtsprechung Strafmaß und Urteil zu stark vom zuständigen Gericht abhängen.
    ...
    Du kannst vielleicht den Gerichten unter der Voraussetzung nicht vertrauen. Aber wieviele Leute laufen draußen rum, die offen Rechtssprechung (oder gleich Lynchjustiz oder Selbstjustiz) nach (natürlich ihrer eigenen) Sympathie befürworten?

    Du kannst die Frage natürlich so stellen, dann passt sie allerdings nicht mehr zur Aussage weder der Studie, noch von mir.
    Mit deiner Formulierung wird die Qualität des Urteils bewertet, was aber an dieser Stelle von interesse ist, ist die Qualität des Gerichts, bzw. des Prozesses zur Urteilsfindung. Und diese ist laut 58% der befragten nicht deterministisch, was ein Problem darstellt.



  • Hi Florball,

    floorball schrieb:

    muemmel schrieb:

    solange es ganz legal ist

    Ist es aber nicht.

    Einspruch, ist es doch!
    Durch UNO und EU abgenickt, der Bundesquasselverein hat zugestimmt, ... Was willst Du noch als Legalisierung?
    Wenn wir nicht wollen, dass unsere Soldaten auf die Leute dort unten schießen, dann dürfen wir ihnen entweder keine Waffewn mitgeben (die grüne Variante) oder müssen einsehen, dass wir da unten nichts verloren haben (die vernünftige Variante).
    Alles andere ist bewuste Inkaufnahme der Tötung von Mitgliedern der dortigen Bevölkerung.
    Wir haben Skrupel, Verbrecher zu töten, sind nicht bereit an der Grenze mit Gewalt eindringende Verbrecher mit Waffengewalt aufzuhalten aber gehen dahin wo wir nichts zu suchen haben und erschießen die dortige Bevölkerung. Gehts noch verquerer?

    Gruß Mümmel



  • Mümmel, du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Jemanden in einer konkreten Angriffssituation zur erschießen ist was völlig anderes als eine Hinrichtung. Was D am Hindukusch verloren hat ist nochmal was ganz anderes...

    Man muss sich aber schon überlegen, wie man mit Schwerstverbrechern umgeht. Mörder werden nur in den seltensten Fällen rückfällig, darum scheidet die Todesstrafe als Argument gegen Wiederholung aus. Auch der Abschreckungseffekt ist relativ gering und kann nicht als Rechtfertigung herangezogen werden.
    Bleibt also noch das Mittel der Bestrafung, und da bin ich bei besonders brutalen oder unmenschlichen Taten auf der Seite der Todesstrafen-Befürworter. Um bei den aktuellen Beispielen zu bleiben hat jemand, der eine zweifache Mutter auf offener Straße anzündet und verbrennt oder seine Frau hinter seinem Auto zu Tode schleift sein Recht auf Leben verwirkt. Wer so wenig Achtung vor dem Leben Anderer hat sollte von seinen Richtern das Gleiche erwarten.

    Nachtrag:
    Und die Todesstrafe muss so schmerzlos wie möglich durchgeführt werden. Von Folter oder Misshandlung halte ich gar nix, warum sollte man das dem Delinquenten noch antun?



  • Hi DocShoe,

    DocShoe schrieb:

    ...hat jemand, der eine zweifache Mutter auf offener Straße anzündet und verbrennt oder seine Frau hinter seinem Auto zu Tode schleift sein Recht auf Leben verwirkt. Wer so wenig Achtung vor dem Leben Anderer hat sollte von seinen Richtern das Gleiche erwarten.

    und auch nur in diesen und ähnlichen Fällen bin ich für den Vollzug der Todesstrafe. In allen anderen Fällen sollte sie zwar ausgesprochen, aber unbefristet ausgesetzt werden.
    Man kann nicht jedem, der im Affekt einen erschlägt gleich die Todesstrafe androhen, aber wer geplant derartig bestialische Sachen macht, für den sollte es keine Hoffnung auf Überleben geben.

    Gruß Mümmel



  • Klar, man könnte die Todesstrafe auch zur Bewährung aussetzen. Und bei weniger schweren Delikten vollstrecken, z.B. Vergewaltigung oder gefährlicher Körperverletzung. "Gewarnt" ist der Verurteilte ja, und er weiß, was dann passiert.

    Edit:
    Hm. Schwierig. Bei den weniger schweren Delikten muss die Schuldfrage einwandfrei geklärt werden können. Wird vermutlich möglich sein, daher keine gute Idee meinerseits.


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