Folter/Todesstrafe ja/nein



  • Andreas XXL schrieb:

    abbes schrieb:

    Außerdem, wie kann es sein, dass 69% Vertrauen in die Gerichte haben, aber 47% mit den Urteilen unzufrieden sind?
    Und "außerdem sind 58 Prozent der Meinung, dass in der deutschen Rechtsprechung Strafmaß und Urteil stark vom zuständigen Gericht abhängen".

    Ich würde behaupten, die 69& muss man ernsthaft anzweifeln.

    Das ist überhaupt kein Widerspruch.

    Man kann glauben dass sie Urteile ehrlich auf bestehenden Gesetzen beruhen und daher an die Gerechtigkeit der Justiz glauben.

    Im selben Moment kann man mit den zu Grunde liegenden Gesetzen nicht einverstanden sein.

    Schau, wenn 58% der Meinung sind, dass ein Gerichtsurteil nicht Objektiv ist, wie können dann 69% Vertraunen in die Gerichte haben?
    M.E. sind das zwei Positionen, die sich ausschließen.



  • Nein, sie schließen sich nicht aus. Erstmal fehlt in der Frage nach der Objektivität das Wörtchen "zu". Wenn man meint, dass das gut so ist, dass da Subjektivität drin steckt, dann schließt das nicht aus, dass man den Gerichten vertraut. Zweitens würde es sich auch mit dem Wort "zu" nicht ausschließen; kann man doch insgesamt Vertrauen in die Gerichte haben, selbst wenn diese zu subjektiv entscheiden. Das mit dem Vertrauen ist doch ein viel weiteres Feld als die Frage nach den Kriterien der Urteilsfindung.



  • Keine Ahnung welche Frage du meinst, aber da fehlt bestimmt kein Wort. Ebenso spielt das persönliches Gerechtigkeitsempfinden keine Rolle.

    Sobald die Objektivität der Gerichte nicht mehr gegeben ist, ist es auch nicht mehr gewährleistet, dass vor dem Gesetz alle gleich sind.
    Wie kann man da von Vertrauen sprechen?



  • Keine Ahnung welche Frage du meinst, aber da fehlt bestimmt kein Wort.

    Wenn die Aussage des Artikels "außerdem sind 58 Prozent der Meinung, dass in der deutschen Rechtsprechung Strafmaß und Urteil stark vom zuständigen Gericht abhängen" mit der den Interviewten gestellten Frage zusammenpasst, dann sind die 58% nicht unbedingt der Meinung, dass in der deutschen Rechtsprechung Strafmaß und Urteil zu stark vom zuständigen Gericht abhängen.

    Sobald die Objektivität der Gerichte nicht mehr gegeben ist, ist es auch nicht mehr gewährleistet, dass vor dem Gesetz alle gleich sind.
    Wie kann man da von Vertrauen sprechen?

    Du kannst vielleicht den Gerichten unter der Voraussetzung nicht vertrauen. Aber wieviele Leute laufen draußen rum, die offen Rechtssprechung (oder gleich Lynchjustiz oder Selbstjustiz) nach (natürlich ihrer eigenen) Sympathie befürworten?



  • Hi,

    solange es ganz legal ist, in einem Krieg in den sich Deutschland irgendwo mit reingehängt hat (z.B. Deutschland am Hindu-Kusch verteidigen) auf einen Soldaten zu schießen, der über das Schalchtfeld auf einen zugerannt kommt, und dessen einzige "Schuld" darin besteht, dass sein Offizier von ihm verlangt zu laufen weil er ihn sonst selbst erschießt, solange das legal ist, muss es auch legal sein, auf einen Verbrecher zu schießen, der mit größtrmöglicher Sicherheit als Täter und Mörder ermittelt wurde und wirklich echte Verbrechen begangen hat!

    Wer selbst nicht aktiv gegen Deutschlands Kriegsbeteiligung an Stellen auf der Welt, wo Deutschland überhaupt nichts verloren hat vorgegangen ist, der soll aufhören rumzuheulen, das die Todesstrafe ungerecht und grausam wäre.

    Ungerecht und Grausam ist es, sich in anderen Ländern als Weltgendarm aufzuspielen und dort als Fremder Menschen zu erschießen die dort leben und denen wir gegenüber gar keine Rechte haben!

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    solange es ganz legal ist

    Ist es aber nicht.



  • Hi Floorball,

    floorball schrieb:

    muemmel schrieb:

    solange es ganz legal ist

    Ist es aber nicht.

    Ich möchte mal sehen was ein Soldat zu hören bekommt, wenn er es bei der Abwehr von z.B. einem Sturmangriff ablehnt auf den Gegner zu schießen. Der einzige Unterschied zu früher dürfte sein, dass man ihn nicht mehr gleich am nächsten Baum aufhängt.

    Gruß Mümmel



  • muemmel schrieb:

    Ich möchte mal sehen was ein Soldat zu hören bekommt, wenn er es bei der Abwehr von z.B. einem Sturmangriff ablehnt auf den Gegner zu schießen. Der einzige Unterschied zu früher dürfte sein, dass man ihn nicht mehr gleich am nächsten Baum aufhängt.

    Glücklicherweise muss man da nicht spekulieren: (In etwa der Straftatbestand der Fahnenflucht, oder?)
    2009:
    34 Fälle insgesamt, in 16 Fällen wurde dabei die Freiheitstrafe verhängt. Laut Wikipedia bis zu fünf Jahre möglich.
    https://fragdenstaat.de/files/foi/16079/2014-03-24_-_bmvg_strattaten_von_soldaten_anhang.pdf

    Ich weis nicht wie du auf die Idee kommst, in so einem Fall könnte sowas wie ein Rechtsfreier Raum herrschen.

    EDIT: Eigentlich auch vollkommen egal, dein Kernargument war "solange es legal ist" und wie mans dreht und wended, es ist nicht legal



  • Mr X schrieb:

    ... dann sind die 58% nicht unbedingt der Meinung, dass in der deutschen Rechtsprechung Strafmaß und Urteil zu stark vom zuständigen Gericht abhängen.
    ...
    Du kannst vielleicht den Gerichten unter der Voraussetzung nicht vertrauen. Aber wieviele Leute laufen draußen rum, die offen Rechtssprechung (oder gleich Lynchjustiz oder Selbstjustiz) nach (natürlich ihrer eigenen) Sympathie befürworten?

    Du kannst die Frage natürlich so stellen, dann passt sie allerdings nicht mehr zur Aussage weder der Studie, noch von mir.
    Mit deiner Formulierung wird die Qualität des Urteils bewertet, was aber an dieser Stelle von interesse ist, ist die Qualität des Gerichts, bzw. des Prozesses zur Urteilsfindung. Und diese ist laut 58% der befragten nicht deterministisch, was ein Problem darstellt.



  • Hi Florball,

    floorball schrieb:

    muemmel schrieb:

    solange es ganz legal ist

    Ist es aber nicht.

    Einspruch, ist es doch!
    Durch UNO und EU abgenickt, der Bundesquasselverein hat zugestimmt, ... Was willst Du noch als Legalisierung?
    Wenn wir nicht wollen, dass unsere Soldaten auf die Leute dort unten schießen, dann dürfen wir ihnen entweder keine Waffewn mitgeben (die grüne Variante) oder müssen einsehen, dass wir da unten nichts verloren haben (die vernünftige Variante).
    Alles andere ist bewuste Inkaufnahme der Tötung von Mitgliedern der dortigen Bevölkerung.
    Wir haben Skrupel, Verbrecher zu töten, sind nicht bereit an der Grenze mit Gewalt eindringende Verbrecher mit Waffengewalt aufzuhalten aber gehen dahin wo wir nichts zu suchen haben und erschießen die dortige Bevölkerung. Gehts noch verquerer?

    Gruß Mümmel



  • Mümmel, du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Jemanden in einer konkreten Angriffssituation zur erschießen ist was völlig anderes als eine Hinrichtung. Was D am Hindukusch verloren hat ist nochmal was ganz anderes...

    Man muss sich aber schon überlegen, wie man mit Schwerstverbrechern umgeht. Mörder werden nur in den seltensten Fällen rückfällig, darum scheidet die Todesstrafe als Argument gegen Wiederholung aus. Auch der Abschreckungseffekt ist relativ gering und kann nicht als Rechtfertigung herangezogen werden.
    Bleibt also noch das Mittel der Bestrafung, und da bin ich bei besonders brutalen oder unmenschlichen Taten auf der Seite der Todesstrafen-Befürworter. Um bei den aktuellen Beispielen zu bleiben hat jemand, der eine zweifache Mutter auf offener Straße anzündet und verbrennt oder seine Frau hinter seinem Auto zu Tode schleift sein Recht auf Leben verwirkt. Wer so wenig Achtung vor dem Leben Anderer hat sollte von seinen Richtern das Gleiche erwarten.

    Nachtrag:
    Und die Todesstrafe muss so schmerzlos wie möglich durchgeführt werden. Von Folter oder Misshandlung halte ich gar nix, warum sollte man das dem Delinquenten noch antun?



  • Hi DocShoe,

    DocShoe schrieb:

    ...hat jemand, der eine zweifache Mutter auf offener Straße anzündet und verbrennt oder seine Frau hinter seinem Auto zu Tode schleift sein Recht auf Leben verwirkt. Wer so wenig Achtung vor dem Leben Anderer hat sollte von seinen Richtern das Gleiche erwarten.

    und auch nur in diesen und ähnlichen Fällen bin ich für den Vollzug der Todesstrafe. In allen anderen Fällen sollte sie zwar ausgesprochen, aber unbefristet ausgesetzt werden.
    Man kann nicht jedem, der im Affekt einen erschlägt gleich die Todesstrafe androhen, aber wer geplant derartig bestialische Sachen macht, für den sollte es keine Hoffnung auf Überleben geben.

    Gruß Mümmel



  • Klar, man könnte die Todesstrafe auch zur Bewährung aussetzen. Und bei weniger schweren Delikten vollstrecken, z.B. Vergewaltigung oder gefährlicher Körperverletzung. "Gewarnt" ist der Verurteilte ja, und er weiß, was dann passiert.

    Edit:
    Hm. Schwierig. Bei den weniger schweren Delikten muss die Schuldfrage einwandfrei geklärt werden können. Wird vermutlich möglich sein, daher keine gute Idee meinerseits.



  • Hi DocShoe,

    nein, nicht auf Bewährung. Nur ihren Vollzug aussetzen. Man kann schlieslich keinen hängen, dessen Schuld nicht wirklich unzweifelhaft ohne jede Möglichkeit eines Justitzirrtums nachgewiesen ist.
    Die, die dann zwar zum Tode verurteilt aber noch nicht hingerichtet sind in ein extra Gefängnis ohne Ausgang und alles und ohne jede Begnadigungsmöglichkeit, aber mit regelmäßiger Prüfung, ob es möglicherweise Zweifel an ihrer Schuld gibt.

    Gruß Mümmel



  • Das eine schließt das andere nicht aus. Nur weil jemand im Knast sitzt heisst das nicht, dass er keine Straftaten begehen kann.



  • muemmel schrieb:

    Einspruch, ist es doch!
    Durch UNO und EU abgenickt, der Bundesquasselverein hat zugestimmt, ... Was willst Du noch als Legalisierung?

    Nein ist es nicht! Deine Kernthese besteht aus folgender Aussage

    muemmel schrieb:

    solange es ganz legal ist, in einem Krieg in den sich Deutschland irgendwo mit reingehängt hat [...] auf einen Soldaten zu schießen, der über das Schalchtfeld auf einen zugerannt kommt, und dessen einzige "Schuld" darin besteht, dass sein Offizier von ihm verlangt zu laufen weil er ihn sonst selbst erschießt

    (Hervorhebung von mir)
    Das ist ganz klar weder von UNO noch von EU "abgenickt".



  • DocShoe schrieb:

    jemand, der eine zweifache Mutter auf offener Straße anzündet und verbrennt oder seine Frau hinter seinem Auto zu Tode schleift sein Recht auf Leben verwirkt. Wer so wenig Achtung vor dem Leben Anderer hat sollte von seinen Richtern das Gleiche erwarten.

    Was hat die Art und Weise des Tötens mit der Achtung des Lebens zu tun? Nach dieser Logik darf es sich der Auftragskiller, der klinisch sauber tötet, im Gefägnis bequem einrichten; der Affekttäter, der das erstbeste Werkzeug, das ihm in den Sinn kommt (mit der Tendenz, dass die Angelegenheit besonders schmerzhaft und qualfvoll abläuft), verwendet, landet dagegen am Strang, vor dem Erschiessungskommandom, auf dem Stuhl, kriegt die Spritze, etc. Wenig überzeugend scheint mir hier auch die Behauptung, das in ersterem Fall kein Präventivgedanke dazu führen sollte, die Todesstrafe anzuwenden.

    Der Eindruck, der sich mir hier aufdrängt, ist der, dass es eben gar nicht um Prävention oder Vergeltung der Tat gehen soll (die sich am Unwert der Tat zu messen hat), sondern schlicht daum, wie unsympatisch der Täter ist. Was die Frage aufwirft, ob du selbst für dich reklamieren kannst, dass dir das Leben als solches wichtiger und wertvoller ist als es dem Täter war.

    muemmel schrieb:

    unzweifelhaft ohne jede Möglichkeit eines Justitzirrtums

    Was soll das für ein Kriterium sein? Wie wendet man das an (Algorithmus) und entscheidet, ob es zutrifft oder nicht?



  • Ich hätte mal da eine Frage:

    Nehmen wir mal an, wir hätten eine verarmte Region, ein Slum, in welcher Armut und die Kriminalität Einzug gehalten haben. Die Politik macht, auch vielleicht aus rassistischen Gründen, nichts dagegen. Weder legt sie ein Wirtschaftprogramm auf, noch bekämpft sie effektiv die Kriminalität.

    Nun schnappt die Polizei einen Drogendealer, welcher vor Gericht zum Tode verurteilt wird. Er ist ja selbst schuld! Er hätte was aus seinem Leben machen können! Bloß was? In einer Slum-Region hat man die Berufswahl zwischen Auftragsmörder, Drogenhändler, Drogensüchtiger, Kleinkrimineller, Prostituierter,... Die Mafia, in welchem der Slum einzug gehalten hat, ist der größter Auftragsgeber.

    Und was nützt es mir die Person zu eleminieren? Die Person ist tot, aber die Straße lebt. Das nächste Kind wird aus Hunger zu der Mafia gehen, oder Kriminell werden. Das Leben in einem Slum zählt halt nichts.

    Was nützt mir da die Todesstrafe?



  • @Bitte ein Bit: Das ist richtig. In diesem Fall muss die Staatsgewalt nicht richten, sondern kämpfen. Die Polizei muss zeigen, dass sie Herr im Hause ist und nicht die Mafia, Rockerbanden oder Großclans. Dazu muss die Polizei kampfbereit, gut ausgerüstet, unbestechlich und geachtet sein. Ich hoffe, dass Deutschland dazu noch in dieser Lage ist. In anderen Ländern sieht es diesbezüglich teilweise übel aus. Das beginnt i.d.R. in den Großstädten. Berlin, NRW kann da sicher ein Lied davon singen.



  • Bitte ein Bit schrieb:

    Ich hätte mal da eine Frage:

    Nehmen wir mal an, wir hätten eine verarmte Region, ein Slum, in welcher Armut und die Kriminalität Einzug gehalten haben. Die Politik macht, auch vielleicht aus rassistischen Gründen, nichts dagegen. Weder legt sie ein Wirtschaftprogramm auf, noch bekämpft sie effektiv die Kriminalität.

    Du meinst sowas hier?
    https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=10c1QvBWQHZmCfIhUic9-LTNLeVQ&usp=sharing


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