Rechnungswesen: kalkulatorische Zinsen



  • Ich hab schon mit Google gesucht aber nichts gefunden was einfach (nicht der komplexe Uni-krams) erklärt ist.
    Wenn wer so eine Seite kennt unbedingt hier posten. Sonst rechnet mir bitte mal einer die kalkulatorischen Zinsen (am besten mit kurzer Erklärung)
    an dieser einfachen Aufgabe vor:

    Grundstücke 120 GE
    Gebäude 80 GE
    Produktionsanlagen 50 GE
    Umlaufvermögen 30 GE
    Verb. a.L.u.L 10 GE
    kalkulatorischer Zinssatz 5 %



  • Kalkulatorische Zinsen haben nichts mit den Zinsen zu tun, die eine Firma z.B. für Fremdkapital an eine Bank zu zahlen hat. Sie gehen nicht in die GuV-Rechnung ein. Haben also keinen Einfluss auf den Gewinn.

    Kalkulatorische Zinsen sind ein Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung. Damit soll eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals in die Kalkulation einfließen, und zwar unabhängig davon, ob die Produktionsmittel eigen- oder fremdfinanziert sind.

    -
       Betriebsnotwendiges Anlagevermögen         250
       (Grundstücke, Gebäude, Anlagen)
    
    +  Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen          30
    -------------------------------------------------
    =  Betriebsnotwendiges Vermögen               280
    
    -  Abzugskapital                               10
       (Verbindlichkeiten, Anzahlungen,..)
    -------------------------------------------------
    =  Betriebsnotwendiges Kapital                270
    
       270 * 5 % = 13,5 Kalkulatorische Zinsen
    

    Alles klar? 🙂



  • Danke, ist wirklich gut Erklärt. Nur eine Sache noch: Muss Betriebsnotwendiges Anlagevermögen das sich abnutzt(also Gebüde,Anlagen) nich noch mit igrend einem afa-Satz (max 20% oder so) belastet werden? Kann aber auch gut sein das ich jetzt was total durcheinanderbringe weil ich vorher schon ein paar verwirrend Dokumente gelesen habe die ich mit google gefunden habe.



  • Stimmt.

    Prozentsatz weiß ich zwar nicht, aber betriebsnotwendiges Anlagevermögen darf nicht mit dem Bilanzwert, sondern nur mit dem kalkulatorischen Restwert angesetzt werden. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden aber auch bei der Kalkulation berücksichtigt.

    Anschaffungskosten - kalkulatorischen Abschreibungen = kalkulatorischer Restwert
    

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