Notebook für 0 € ?????
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Hallo,
habe gerade was interssantes entdeckt. Und zwar bin ich auf eine seite gestoßen auf der man sich ein Notebook konfigurieren kann ( nicht dell). Das komische ist nur das da nach der Konfiguration ein preis von 0 ( in worten null) Euro angezeigt wird. Hab schon alle browser ausprobiert, daran liegt es nicht!
Es ist klar das da ein fehler ist, aber kann ich nicht ( evtl. mit hilfe von eine n anwalt) den preis durchboxen??? Immerhin muss ein Produkt in Deutschland zu den ausgeschriebenen preis verkauft werden ( gut nutzbar in Supermärkten wo recht viele preise falsch angegeben sind).Den link werde ich hier nicht bekannt geben. Will ja nicht das die da drauf kommen bevor ich evtl. bestllt habe. :p
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gemein :p
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mist, wenn man die bestllung abschicken will kommt die meldung "In der Testanwendung kann nix bestellt werden"
schade. Wäre auch zu schön gewesen....
edit: hier der link :
http://konfigurator.extracomputer.de/live/shop/nbkonfig_free/nbkonfig001.cfm
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Den Preis kannste so doer so nicht bekommen. Gab vor kurzem ein Urteil was irgendwie was aussagte, dass die Preise auf Websieten bei offensichtlichen Fehlern nicht bindend sind. Karstadt hatte vor nem Jahr oder zwei auch sowas, da gabs Flashcards für 2-3 Euro. Leider auch nicht durchgekommen
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xroads42 schrieb:
Es ist klar das da ein fehler ist, aber kann ich nicht ( evtl. mit hilfe von eine n anwalt) den preis durchboxen??? Immerhin muss ein Produkt in Deutschland zu den ausgeschriebenen preis verkauft werden ( gut nutzbar in Supermärkten wo recht viele preise falsch angegeben sind).
Das ist totaler Quatsch ! Es bleibt ein freibleibendes anbeot, was erst durch eine Auftragsbestätigung gültig wird. Auch in normalen Geschäften kannst du nicht auf den Pries betsehen wenn etwas falsch ausgezeichnet ist. Das ist ausgeschlossen.
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Das erinnert mich daran, dass ich Operation-Flashpoint - Gold bei (Ex-)ProMarkt für 10 Euro gekauft hab, während das normale Flashpoint, ohne Addons, nen halben Meter daneben für 25 Euro da lag Ich denke, die haben das einfach vertauscht. Aber das können die ruhig öfters machen
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etechniker schrieb:
xroads42 schrieb:
Es ist klar das da ein fehler ist, aber kann ich nicht ( evtl. mit hilfe von eine n anwalt) den preis durchboxen??? Immerhin muss ein Produkt in Deutschland zu den ausgeschriebenen preis verkauft werden ( gut nutzbar in Supermärkten wo recht viele preise falsch angegeben sind).
Das ist totaler Quatsch ! Es bleibt ein freibleibendes anbeot, was erst durch eine Auftragsbestätigung gültig wird. Auch in normalen Geschäften kannst du nicht auf den Pries betsehen wenn etwas falsch ausgezeichnet ist. Das ist ausgeschlossen.
Doch kannst du! Habe ich schon oft gemacht. Ein Produkt ist im Supermarkt für 1.49€ ausgezeichnet, auf den Bong steht 1.99€. Beschwerde-> 50 cent retur.
Und schließlich müssen Kunden darauf achten, dass die Preisangabe und der Strichcode auf dem Produkt übereinstimmen. Immer wieder kommt es gerade in Supermärkten vor, dass die Preisangaben am Regal nicht mit dem übereinstimmen, was der Laser an der Kasse liest. In solchen Fällen müssen Sie natürlich nur den Betrag bezahlen, mit dem das Produkt auch ausgezeichnet ist.
Quelle: http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalte/010215_2.html
Nix gegen dich etechniker, aber ich verstehe leute einfach nicht, die etwas ohne genau beründung ablehnen, und einfach sagen:"haha, das stimmt nicht, weil ich das weiß" ......
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Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn die eine Seite ein Angebot erstellt, und die andere Seite dieses annimmt. Ein "Angebot", dass nicht an eine bestimmte Person gerichtet ist, zählt nicht wirklich als Angebot, ist also nicht bindend, dass ich das dann auch zu diesem Preis verkaufen _muss_. Wenn jemand die Ware kaufen will, kann ich (angenommen mir gehört ein Supermarkt) genausogut auch sagen "ich verkauf dir das nicht, weil du mir unsympathisch bist". Er hat noch kein Recht darauf, das Ding zu kaufen. Wenn er das Produkt kaufen will, zählt das als Angebot an mich, und ich kann dein Angebot annehmen, und dir die Ware verkaufen (muss aber nicht).
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Neescher schrieb:
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn die eine Seite ein Angebot erstellt, und die andere Seite dieses annimmt. Ein "Angebot", dass nicht an eine bestimmte Person gerichtet ist, zählt nicht wirklich als Angebot, ist also nicht bindend, dass ich das dann auch zu diesem Preis verkaufen _muss_. Wenn jemand die Ware kaufen will, kann ich (angenommen mir gehört ein Supermarkt) genausogut auch sagen "ich verkauf dir das nicht, weil du mir unsympathisch bist". Er hat noch kein Recht darauf, das Ding zu kaufen. Wenn er das Produkt kaufen will, zählt das als Angebot an mich, und ich kann dein Angebot annehmen, und dir die Ware verkaufen (muss aber nicht).
*seufz*
BGB § 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
BWL LK 12te klasse. Willenserklarung: Kaeufer legt produkt auf das laufbande der kasse, und moechte das produkt zu den angegebenen preis kaufen.
Irrtum: Der kaeufer bemerkt nach abschluss des kaufes das der angebene preis nicht mir den Preis auf den Kassenzettel uebereinstimmt.Im inet sieht das etwas anders aus. Genauso wie mit preisen im schaufenster. Aber im Supermarkt gilt das.
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Ja, er kann den Kaufvertrag anfechten, bzw. rückgängig machen, aber hat er deswegen das Recht, die Ware billiger zu kriegen? Er kann dem Verkäufer das Angebot machen, aber er muss es nicht annehmen.