@Luckie
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Hi..
Als ich auf der Suche nach einem Programm war, dass mir das Datenvolumen misst und ausgibt, hast du einen Link zu deinem Internetmonitor gepostet. Jetzt habe ich mal drei Fragen zu deiner Lizens:Die Software wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale
Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum.Was muss man denn machen, damit eine Software Urheberrechtlich, ... geschuetzt ist??? Oder kann man das einfach bloss so hinschreiben??
3.) Der Ursprung des original Quellcodes darf nicht verfälscht werden.
Was bitte heisst das?
Und darf ich diese Lizensen so ziemlich wortwoertlich auch fuer die meiner Programme und Quelltexte verwenden???
MfG Aoeke
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Ersteres ist eigentlich in Deutschland überflüssig. Dein Gedankengut gehört dir.
Zweiteres bedeutet, dass wenn du Funktionen von mir eins zu eins übernimmst oder nur leicht modfizierst, dazu schreiben sollst, von wem (von mir) sie ursprünglich ist.
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Luckie schrieb:
Dein Gedankengut gehört dir.
Den Satz kann ich jetzt nicht zuordnen??? Worauf war das jetzt bezogen??
Und was ist mit drittens? Also darf ich das so ziemlich wortwoertlich aus
deiner Lizens uebernehmen??Und noch was: wann ist ein Produkt Urheberrechtlich geschuetzt?
<EDIT>Das mit dem Satz hat sich erledigt... Ich habe zuerst "Dein Gedankengut gehört mir" gelesen. :D</EDIT>
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Aoeke schrieb:
Und noch was: wann ist ein Produkt Urheberrechtlich geschuetzt?
In Deutschland, so bald es deinem kranken Hirn entsprungen ist.