Rechte an Software von Azubis



  • Ich müsste jetzt in meinem alten Ausbildungsvertrag nachschauen. Aber wenn es so ist wie bei den normalen Arbeitsverträgen hast du keine Chance. Bei mir steht z.B. drin, dass Rechte an Software welche ich innerhalb meiner Arbeitsaufgaben schreibe an die jeweilige Firma übergehen.



  • Alles was Du während der Anstellung als Ergebnis produzierst, gehört der Firma.

    Das ist das Prinzip einer jeden Anstellung!!!

    Du gibst Arbeit, die Firma Geld. Und das Geld, das Dir die Firma gibt, bekommt sie durch den Verkauf der von Dir mithergestellten Produkte.

    Für Patente regelt das nähere das Arbeitnehmererfindergesetz, aber geschriebene Software zählt da nicht dazu.



  • Wär aber auch geil,

    "hey Firma, bildet mich mal aus und stellt mir software und rechner zur verfügung damit ich mal meine software entwickeln kann.Ach ja, Ausbidungsvergütung will ich aber auch noch haben..." 😃



  • ink3n schrieb:

    Wär aber auch geil,

    "hey Firma, bildet mich mal aus und stellt mir software und rechner zur verfügung damit ich mal meine software entwickeln kann.Ach ja, Ausbidungsvergütung will ich aber auch noch haben..." 😃

    Und einen NDA unterschreibt IHR auch noch, bevor ihr mir über die Schulter kuckt 😉



  • ^^ nix mit open source



  • Marc++us schrieb:

    Alles was Du während der Anstellung als Ergebnis produzierst, gehört der Firma.

    Das ist das Prinzip einer jeden Anstellung!!!

    Ganz genau!

    So wie es aussieht bist Du zwar der Urheber dieser Software, aber nicht der Rechtsinhaber. Das ist ganz offensichtlich Dein ehemaliger Arbeitgeber. Siehe auch UrhG unter Urheberschaft in Arbeits und Dienstverhältnissen.

    Mich würde eher interessieren wie Du auf die Idee kommst, dass Du evtl. Rechte an dieser Software hast?



  • Wer sagt denn dass ich das während der Arbeitszeit geschrieben habe?
    Ich habe die Software für mich zur Erleichterung der Programmierung Privat geschrieben.
    Und in der Firma eingesetzt und meinen Kollegen zur Verfügung gestellt.
    So ungefähr ein Jahr nach dem das ding bei uns schon im Einsatz war holt mich unser Support zu sich weil ein Kunde ein Problem mit meiner Software hat. Ich hab mich ganz schön gewundert als ich erfahren habe dass die die Software schon ca. 1 Jahr lang verkauft wurde ohne mir bescheid zu geben.



  • Global Warrior schrieb:

    Wer sagt denn dass ich das während der Arbeitszeit geschrieben habe?

    DU! Denn das liegt durch Deine Fragestellung viel näher und hätte von Dir klargestellt werden müssen.

    Allerdings ist jetzt die Sache nicht mehr so klar, und ich meine, dass du als erstes deinen (ehemaligen)Vorgesetzten darauf ansprechen solltest und sonst evtl. eine Erstberatung beim Anwalt erwägen solltest.



  • Wenn du allerdings keine klaren Beweise hast, dass du das Programm privat geschrieben hast und nur zum Zwecke der Arbeitshilfe auch beruflich verwendest wirst du gegen die Rechtsabteilung deiner Firma kaum Chancen haben.

    MfG SideWinder



  • Wenn Du in Deiner freien Zeit etwas schreibst, was Du für Deine berufliche Tätigkeit brauchst und nutzt, und dann auch noch in der Firma verteilst, dürfte wohl ebenfalls als Bestandteil Deiner Arbeitstätigkeit angesehen werden.

    Das ist so ähnlich, wie wenn Du zuhause in Deiner Freizeit an einem Firmenprojekt programmierst - das machen ja viele Leute - dann gehört dieser Code ebenso der Firma, sobald Du ihn wieder mit ins Büro nimmst.

    Schau mal in Arbeitsverträge rein, da steht nicht "nur die Arbeit, die während der 40 Stunden Anwesenheit geleistet wird, gehört der Firma", sondern da steht was von "setzt die volle Arbeitskraft für die Firma ein".

    Selbst bei einem Tool kann die Firma immer noch erklären, daß sie das Tool als Teil des Projekts betrachtet hat.

    Und Du kannst wahrscheinlich auch nicht beweisen, daß Du das in Deiner Freizeit gemacht hast, oder?



  • Wäre es zulässig, wenn er das Programm zu hause geschrieben hat und dann irgendwie zum Patent anmeldet(weiß nich wie das rechtlich geht), und dann selber verkauft???

    Sonst müsste ja jeder, der arbeitet seine Werke der Firma zur Verfügung stellen



  • Allerdings wird die Firma wohl auch nicht das gegenteil beweisen koennen, oder?

    Aber ich nehme mal an, dass hier der OP die Beweispflicht haben wuerde (kA, bin
    ja kein Anwalt). Sieht schlecht aus.

    Wie sieht das eigentlich aus, gelten vor Gericht solche Daten wie z. B.
    Erstellungsdatum einer Datei? Wenn der OP das Programm in seiner Freizeit daheim
    Programmiert hat, ist das Erstellungsdatum auf seinem PC ja aelter als jenes auf
    den Firmen-PCs, oder irre ich da? Wird sowas vor Gericht ueberhaupt anerkannt?

    mfg
    v R



  • Hast du das Programm oder Teile davon geschrieben, bevor du ein Azubi bei der Firma warst?

    Ansonsten sprich mit deinem Chef und mach denen klar, dass sie deine Software vertreiben. Sei aber bitte freundlich und wenn er nicht reagiert, dann geh zum Anwalt.

    @vR
    man: touch(1) sollte dieses Argument ungültig machen 😉





  • also ich mache von meinem codetree jedes privaten projekts täglich ein backup, welche alle noch existieren.
    wenn du sowas auch hast, sollte das doch auch von nutzen sein, da es die entstehung der software dokumentiert.....

    zudem schicke ich ab und an eine verschlüsselte RAR mit dem source an einen email account (gmx oder yahoo etc), und die timestamps dort dürften ja eher beweis sein als lokales filedatum, weil IMHO nicht fälschbar....



  • Also hab ich das jetzt in den Urzeilen richtig gelesen:

    der Arbeitnehmer hat das Urheberrecht, wenn er ein Programm geschrieben hat

    Is das so richtig???



  • reichs schrieb:

    Also hab ich das jetzt in den Urzeilen richtig gelesen:

    der Arbeitnehmer hat das Urheberrecht, wenn er ein Programm geschrieben hat

    Is das so richtig???

    ich denke mal ja, aber das hast du dann ja auch noch nachdem du eine software verkauft hast. und das heißt wiederum das das urheberrecht fürn a**** ist, und das der besitz der nutzungs- und verkaufs-rechte an der software viel wertvoller ist



  • reichs schrieb:

    der Arbeitnehmer hat das Urheberrecht, wenn er ein Programm geschrieben hat

    Ja.

    Aber was folgerst Du daraus?



  • Ja das ist richtig! Derjenige der das Programm geschrieben hat, hat das Urheberrecht! Urheberrechte können auch nicht übertragen werden! Außnahme:Tot des Urhebers. In diesem Fall kann das Urheberrecht an einer Sache vererbt werden. Dennoch, 70 Jahre nach Tot des Urhebers erlischt dieses Recht. Soweit nur zur Vollständigkeit.

    Der Rechtsinhaber kann aber ein ganz anderer sein. Der Rechtsinahber hat i.d.R. die ganzen Rechte an z.B. einem Programm. Der Urheber kann ohne den Rechtsinhaber kein Vervielfältigungsrecht, Nutzungsrecht, etc. ausüben (es sein denn der Urheber ist auch der Rechtsinhaber).

    Das scheint sich ja zu einem ganz interessanten Fall zu entwickeln. Zunächst stellt sich die Frage. was für eine Ausbildung hast Du denn gemacht? Wenn Du eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht hast und entwickelst in Deiner Freizeit ein Programm um die Logistik im Krankenhaus zu optimieren sieht das ganz anders aus.

    Sehe ich das Richtig, dass Du beweisen kannst, dass Du der Urheber bist?



  • Das Problem betrifft mich ja nicht selber. Aber wie kann man selbst der Rechtsinhaber werden. Ich dachte, dass der, der sie Software geschrieben hat seöbst Rechtsinhaber ist.

    Wäre ja irgendwie sinnlos, wenn man ein Programm in seine Freizeit schreibt, das nicht beweisen kann, und der Arbeitgeber hinterher die Rechte für sich beansprucht.

    Wie könnte man verhindern, dass der Arbeitgeber die Rechte für sich beansprucht.

    Wiegesagt: das Problem betrifft mich nicht, ich frage nur wegen meinem Interesse. Ich bin ja auch erst 14. Da hab ich ja auch noch keinen Arbeitgeber :p 😉


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