Rechte an Software von Azubis



  • Wenn Du in Deiner freien Zeit etwas schreibst, was Du für Deine berufliche Tätigkeit brauchst und nutzt, und dann auch noch in der Firma verteilst, dürfte wohl ebenfalls als Bestandteil Deiner Arbeitstätigkeit angesehen werden.

    Das ist so ähnlich, wie wenn Du zuhause in Deiner Freizeit an einem Firmenprojekt programmierst - das machen ja viele Leute - dann gehört dieser Code ebenso der Firma, sobald Du ihn wieder mit ins Büro nimmst.

    Schau mal in Arbeitsverträge rein, da steht nicht "nur die Arbeit, die während der 40 Stunden Anwesenheit geleistet wird, gehört der Firma", sondern da steht was von "setzt die volle Arbeitskraft für die Firma ein".

    Selbst bei einem Tool kann die Firma immer noch erklären, daß sie das Tool als Teil des Projekts betrachtet hat.

    Und Du kannst wahrscheinlich auch nicht beweisen, daß Du das in Deiner Freizeit gemacht hast, oder?



  • Wäre es zulässig, wenn er das Programm zu hause geschrieben hat und dann irgendwie zum Patent anmeldet(weiß nich wie das rechtlich geht), und dann selber verkauft???

    Sonst müsste ja jeder, der arbeitet seine Werke der Firma zur Verfügung stellen



  • Allerdings wird die Firma wohl auch nicht das gegenteil beweisen koennen, oder?

    Aber ich nehme mal an, dass hier der OP die Beweispflicht haben wuerde (kA, bin
    ja kein Anwalt). Sieht schlecht aus.

    Wie sieht das eigentlich aus, gelten vor Gericht solche Daten wie z. B.
    Erstellungsdatum einer Datei? Wenn der OP das Programm in seiner Freizeit daheim
    Programmiert hat, ist das Erstellungsdatum auf seinem PC ja aelter als jenes auf
    den Firmen-PCs, oder irre ich da? Wird sowas vor Gericht ueberhaupt anerkannt?

    mfg
    v R



  • Hast du das Programm oder Teile davon geschrieben, bevor du ein Azubi bei der Firma warst?

    Ansonsten sprich mit deinem Chef und mach denen klar, dass sie deine Software vertreiben. Sei aber bitte freundlich und wenn er nicht reagiert, dann geh zum Anwalt.

    @vR
    man: touch(1) sollte dieses Argument ungültig machen 😉





  • also ich mache von meinem codetree jedes privaten projekts täglich ein backup, welche alle noch existieren.
    wenn du sowas auch hast, sollte das doch auch von nutzen sein, da es die entstehung der software dokumentiert.....

    zudem schicke ich ab und an eine verschlüsselte RAR mit dem source an einen email account (gmx oder yahoo etc), und die timestamps dort dürften ja eher beweis sein als lokales filedatum, weil IMHO nicht fälschbar....



  • Also hab ich das jetzt in den Urzeilen richtig gelesen:

    der Arbeitnehmer hat das Urheberrecht, wenn er ein Programm geschrieben hat

    Is das so richtig???



  • reichs schrieb:

    Also hab ich das jetzt in den Urzeilen richtig gelesen:

    der Arbeitnehmer hat das Urheberrecht, wenn er ein Programm geschrieben hat

    Is das so richtig???

    ich denke mal ja, aber das hast du dann ja auch noch nachdem du eine software verkauft hast. und das heißt wiederum das das urheberrecht fürn a**** ist, und das der besitz der nutzungs- und verkaufs-rechte an der software viel wertvoller ist



  • reichs schrieb:

    der Arbeitnehmer hat das Urheberrecht, wenn er ein Programm geschrieben hat

    Ja.

    Aber was folgerst Du daraus?



  • Ja das ist richtig! Derjenige der das Programm geschrieben hat, hat das Urheberrecht! Urheberrechte können auch nicht übertragen werden! Außnahme:Tot des Urhebers. In diesem Fall kann das Urheberrecht an einer Sache vererbt werden. Dennoch, 70 Jahre nach Tot des Urhebers erlischt dieses Recht. Soweit nur zur Vollständigkeit.

    Der Rechtsinhaber kann aber ein ganz anderer sein. Der Rechtsinahber hat i.d.R. die ganzen Rechte an z.B. einem Programm. Der Urheber kann ohne den Rechtsinhaber kein Vervielfältigungsrecht, Nutzungsrecht, etc. ausüben (es sein denn der Urheber ist auch der Rechtsinhaber).

    Das scheint sich ja zu einem ganz interessanten Fall zu entwickeln. Zunächst stellt sich die Frage. was für eine Ausbildung hast Du denn gemacht? Wenn Du eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht hast und entwickelst in Deiner Freizeit ein Programm um die Logistik im Krankenhaus zu optimieren sieht das ganz anders aus.

    Sehe ich das Richtig, dass Du beweisen kannst, dass Du der Urheber bist?



  • Das Problem betrifft mich ja nicht selber. Aber wie kann man selbst der Rechtsinhaber werden. Ich dachte, dass der, der sie Software geschrieben hat seöbst Rechtsinhaber ist.

    Wäre ja irgendwie sinnlos, wenn man ein Programm in seine Freizeit schreibt, das nicht beweisen kann, und der Arbeitgeber hinterher die Rechte für sich beansprucht.

    Wie könnte man verhindern, dass der Arbeitgeber die Rechte für sich beansprucht.

    Wiegesagt: das Problem betrifft mich nicht, ich frage nur wegen meinem Interesse. Ich bin ja auch erst 14. Da hab ich ja auch noch keinen Arbeitgeber :p 😉



  • Wie LunaGirl schon sagte.

    In welchem Bereich hast du gearbeitet?

    Als Bsp. Jemand der in seiner Firma Antivirenprogramme schreibt.
    Zu Hause entwickelt er auf Basis seiner Kenntnisse aus der Firma ein eigenes Antivirenprogramm. Die Rechte an diesem Programm gehen an seine Firma über.
    Entwickelt er aber z.B. einen Webserver dann hat dies nichts mit seiner Firma zu tun und die Rechte liegen bei ihm.



  • Wie oben schon gesagt arbeite ich noch bei keiner Firma(erst 14 Jahre alt).

    Also gehen die Rechte nur an die Firma über, wenn man Kenntnisse nimmt, die von der Firma kommen???

    Wie kommt man denn an solche Rechte??? Muss man die erst anmelden oder hat man die automatisch???

    P.S.: Das is ja blöd:

    Wenn da eine Reinigungsfrau ein Programm entwickelt, dann hat sie die Rechte. Wenn ein hauptbefuflicher Softwareentwickler das gleiche Programm schreibe würde(mit der Programmiersprache, die er auf arbeit auch nimmt), dann hat er keine Rechte.

    Also wird man da gar nich für seine Arbeit belohnt/kann seine Programme nich verkaufen

    is das jetzt richtig(^^)



  • Ich habe Fachinformatiker / Anwendungsentwicklung gelernt!

    Danke für die Hilfe (An alle)!!!



  • reichs schrieb:

    Also wird man da gar nich für seine Arbeit belohnt/kann seine Programme nich verkaufen

    is das jetzt richtig(^^)

    Du hast es nicht verstanden. Es geht nichtr darum das Du Kenntnisse wie z.B. C++ in der ARbeit erlangst und wenn du zu Hause ein Programmin C++ schreibst dir nicht die Rechte gehören. Es geht insbesondere auch darum das man sich dann fragt warum du dieses tolle Programm in deiner Freizeit geschrieben hast und nicht in deiner Arbeitszeit. Zu Hause kann er tolle Erfindungen machen welche sich im gleichen Gewerbe befinden wie seine Firma. Warum macht er das in der Firma nicht. Aus diesem und noch viel mehr Gründen gehören die Rechte deinem Arbeitgeben. Du bist sogar verpflichtet in der Firma bekannt zu geben das dir eine tolle Erfindung eingefallen ist welche im gleichen Gewerbe liegt wie deine Firma.
    Ließ meine Beitrag nochmal durch.
    Grundsätzlich steht sowas aber auch im Arbeitsvertrag drin.
    Für nähere Auskunft ist aber sowieso ein Rechtsanwalt bzw. irgendeine Kammer zuständig.
    Hier gibt es keine Rechtsanwälte und somit kann keiner hier eine rechtsbindende Aussage treffen.



  • Unix-Tom schrieb:

    Es geht insbesondere auch darum das man sich dann fragt warum du dieses tolle Programm in deiner Freizeit geschrieben hast und nicht in deiner Arbeitszeit.

    Grundsätzlich steht sowas aber auch im Arbeitsvertrag drin.

    Hier gibt es keine Rechtsanwälte und somit kann keiner hier eine rechtsbindende Aussage treffen.

    1. Kommt drauf an, wenn das das tool ist welches in der firma eingesetzt werden kann, dann stimmt es.
    Aber Gründsätzlich liegst du allein mit deiner aussage falsch

    Ich bin in der Firma xyz tätig. Ich hab einen Arbeitsvertrag und ich muss die Arbeit ( die Aufgaben ) die mir mein Chef/Teamleiter gibt erfüllen. Dafür werde ich entlohnt. Wenn ich jetzt privat etwas mache ( in c++ ) was nichts mit den betrieblichen Abläufen zu tun hat, dann ist das mein bier.

    z.b. ich programmiere an gui's rum und entwickle jetzt daheim neue treibersoftware für ein handy.

    Was denkst du sollte ich machen? Zum chef gehen und fragen

    "Kann ich die nächsten 2 Monate bitte die Arbeit hier einstellen und während meiner Arbeitszeit eine Handysofttware oder Handytreiber für die neue nokia serie xyz schreiben?"

    Was denskt du was der chef wohl sagen wird.

    Ich neheme auch an, dass zig leute von der lieben OO-Gemeinde auch beruflich programmieren. Denkst du das jetzt "linux" den zig firmen gehört?

    2. Genau, einfach mal Arbeitsvertrag lesen. ( muss aber nicht alles stimmen was da drin steht, wenn es gegen Recht verstösst ist es nicht zu beachten ( die passagen )

    3. Wegen der Rechtsberatung: Eigentlich kann doch Marcus++ den Server einfach nach Ösiland verlagern und dann passt es. Oder auf einen Schmierstaat, dann kannste ALLES posten und sogar emulemässig sachen zum dl bereitstellen ^^



  • *Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen, § 69b UrhG

    (1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.*

    Wenn das Computerprogramm nicht im Rahmen des Arbeits und Dienstverhälnisses geschaffen worden ist kann der Arbeitgeber auch keine Rechte ableiten. Was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit produziert ist zunächst seine Sache. Schwierig wird es eben genau dann, wenn sich Hobby und Beruf überschneiden. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber aber nicht einfach die geistige Schöpfung seines Arbeitnehmers einkassieren.
    *
    Anerkennung der Urheberschaft, § 13 UrhG

    Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.*

    Ist das Computerprogramm von Dir mit einem solchen Hinweis versehen worden. Bspw. im Quellcode?

    Nun zu dem Problem an der Sache.

    *Vermutung der Urheberschaft, § 10 UrhG

    (1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
    (2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, dass derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, dass der Verleger ermächtigt ist.*

    In erster Linie muß zunächst die Frage geklärt werden ob Du der Urheber des Programms bist. Die Beweislast liegt bei Dir. Dieser Nachweis dürfte Dir allerding leicht fallen, da Du im besitz verschiedener Entwicklungsstadien, Dokumentationen und nicht zuletzt des Qriginal Quellcodes bist. Ich hoffe Du hast auch eine Urheberrechtskennzeichnung im Programm angebracht!

    Als nächstes stellt sich die Frage ob Du auch die entsprechenden Rechte am Programm besitzt. Ich hoffe für Dich, dass Du nichts bei Deinem Arbeitgeber unterschrieben hast, dass ihm ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumt! Ein Arbeitgeber kann nicht einfach Eigentumsrechte am Eigentum seines Angestellten ableiten. Wenn man als Elektroniker arbeitet und lieber seinen privaten Lötkolben bei der Arbeit verwendet kann der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsvertrages auch keine Eigentumsrechte am Lötkolben ableiten.

    Stellt sich nunmehr die Frage ob was man unternehmen soll. Zunächst würde ich meinen Arbeitsvertrag genau durchlesen. Würde mich interessieren ob da etwas über Deine Freizeitaktivitäten steht. Dann würde ich mich mit dem UrhG beschäftigen http://www.beckmannundnorda.de/urhg.html. Nun wäre ein höfliches und sachliches Gespräch mit Deinem ehemaligen Chef (zuvor vielleicht mit Deinem ehemaligen direkten Vorgesetzten) angebracht.

    Dein ehemaliger Arbeitgeber ist mit Sicherheit nicht blöd! Wenn die nichts beweisen können bzw. wissentlich nicht im Recht sind, werden die es auf keinen Rechtsstreit ankommen lassen.



  • Hm, hm, mal ne Frage, wie kommt die Firma dann in den Besitz der Sourcen ?
    Wenn du es privat geschrieben hast, dann sollte doch der Sourcecode einzig
    und allein bei dir zu Hause liegen...



  • Oder vielleicht hat der OP den Code ja auch mal auf eine CD gebrannt?

    mfg
    v R



  • qt4 fan schrieb:

    Hm, hm, mal ne Frage, wie kommt die Firma dann in den Besitz der Sourcen ?
    Wenn du es privat geschrieben hast, dann sollte doch der Sourcecode einzig
    und allein bei dir zu Hause liegen...

    Wie oben genanntes Beispiel mit dem Loetkolben. Du benutzt z.B. ein eigenes Programm zum Testen oder hast ein eigenes Toolkit mit dem du bestimmte Aufgaben verrichtest.
    Ich hab beispielsweise ein Toolkit namens "PIT" (Plis Image Toolkit) mit dem ich Bilddaten effektiv vorverarbeiten kann, das benutz ich hier oefters weils einfacher und schneller geht als die Bilder mit Matlab zu bearbeiten.


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