RechtsFrage Programme Veröffentlichen
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Ist es erlaubt mit dem Borland C++ Builder erstellte Programme zum Download anzubiten?
Für Jederman?
Wäre net wenn ihr mir das beantwortet. Werde nähmlich aus dem lizense.txt nicht so ganz schlau da steht nichts konkretes drinnen.
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Kommt auf die Version an. Ist das eine Schülerversion oder so, oder warum?
:prost:EDIT: Ein aussagekräftiger Threadtitel sollte doch sein, RechtsFrage ist ja echt übel.
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ok is ne private version hab die von so nem Buch ist die verion 6.
Und was besseres als RechtFrage ist mir nicht eingefallen und eigentlich passt des doch acuh oder?
Ist der Titel so besser?
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In Rechtsfragen kann (und darf) dich nur ein Rechtsanwalt beraten.
M.E. kannst du bei deiner Buchversion davon ausgehen, dass damit erstellte Programme nicht kommerziell vertrieben werden dürfen. Als Freeware, OpenSource, Public Domain etc. kannst du die Programme selbstverständlich veröffentlichen.
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Ich denke schon wenns nicht kommerziell ist.
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will ja acuh nur meine projekte (freeware natürlich) auf meiner homepage drufmachn
des mt dem anwalt wusste chi schon.
sehen wir es als einen tipp für die schule
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Wenn du den C++Builder 6 Personal hast, würde ich auf das kostenfreie Turbo C++ 2006 upgraden.
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@audacia: hätte ich auch so gesagt. hat aber einen entscheidenden nachteil. du hast nicht die möglichkeit packages einzubinden. nicht mal rave- oder quickreport gibt es für turbo c++ in der kostenlosen version. somit ist die einsetzbarkeit schon sehr begrenzt.
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Hallo
Ein Virus wird weniger durch seine "Schadfunktion" definiert als vielmehr daran, das er sich selber verbreiten und verstecken kann.
Wenn du also ein harmloses Scherzprogramm mit dem Maus-Freeze schreiben willst, dann bau keinen Verbreitungsmechanismus ein.bis bald
akari
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ah danke
d.h. solange der sich nicht übers internet verbreitet macht das garnicht?
mein Maus-Freezer rtägt sich noch in den autostart ein^^
ist das dann rotzdem so erlaubt?und meine etwas härtere version kopiert sich noch 3mal auf den PC^^(die wird aber net veröffentlicht)
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Hallo
Zuerstmal : wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen.
Desweiteren gibt es keine Black-White Liste von erlaubten und verbotenen Funktionen. Da sliegt immer im Ermessen.
Negativ ist auf jedenfall jede Ausbreitungsfunktion, egal ob lokal oder im Netzwerk.bis bald
akari
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ok danke
ich sag meinem vater halt mal er soll mal mit seinem rechtsanwalt sprechen
trotzdem danke nochmal für die hilfe
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Wenn du dich da "verhaust" kannste schnell ein kostenpflichtige Abmahnung bekommen.
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Bitte die Faustregel beachten: ein Thema ein Thread, ein Thread ein Thema.
Ob Virus oder nichts hat nichts mit der jeweilsverwendeten BCB-Lizenz zu tun.Das Aufsplitten des Threads ist leider schiefgegangen, bei Bedarf die OT-Diskussion aber bitte hier fortsetzen.