Man muss immer bedenken, das diese ganzen Sachen auch zu einem großen Teil Auslegung sind. Ich kenn die Gesetzestexte nicht (und würde sie ohnehin nicht verstehen), aber dort ist sowas natürlich nicht alles _ganz genau_ geregelt. Und bei Grenzfällen da kann dir sicher nichtmal ein RA eine genaue Auskunft geben, sondern rät dir wahrscheinlich dann lieber die Finger davon zu lassen. Ich könnte mir z.b. vorstellen, das wenn HalfLife 2 nur über Steam (oder wie auch immer das heisst), in Dt. vertrieben würde, es also nicht auf CD's rauskäm, man trotzdem eine USK Prüfung durchführen würde, einfach um "sicher zu gehen". Denn so ein paar Hobbygames im Netz, die auch ganz offensichtlich harmlos sind, das kümmert erstmal groß keinen, und daher würde wahrscheinlich jeder Richter das Gesetz sehr großzügig auslegen. Aber wenn damit im großen Stile Geld verdient wird, dann zieht es irgendwer, Medien oder Konkurennt, vor den Pranger. Und dann hat man, selbst wenn man Recht hat, einen riesigen Schaden. wieviele Omas schenken ihren Enkeln wohl HL2, wenn in den Nachrichten kommt: "HL2 versucht Jugendschutz zu umgehen"...
Na gut, genug gelabert...
Bye, TGGC (Der Held ist zurück)